AGB für Audiorella Data
der
Audiorella GmbH, Tal 44, 80331 München, E-Mail: info@audiorella.com
(im Folgenden „Provider“).
für Verträge mit den Kunden seiner Analytics Plattform www.audiorella-data.com (nachfolgend – „Plattform“).
Provider und Kunde werden nachfolgend gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet.
§ 1. Zustandekommen der Verträge
(1) Angebote unter Einbeziehung dieser AGB unterbreitet der Provider auf Anfragen.
(2) Verträge unter Einbeziehung dieser AGB schließt der Provider ausschließlich mit Unternehmern. Beide Parteien versichern, dass sie beim Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
§ 2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche und zeitlich auf die einzelvertraglich vereinbarte Dauer des Vertrags begrenzte Gewährung der Nutzung der Plattform des Providers unter der URL www.audiorella-data.com (nachfolgend „Plattform“) im Unternehmen des Kunden über das Internet.
§ 3. Leistungen des Providers; Plattform
(1) Der Provider gewährt dem Kunden die Nutzung der jeweils aktuellsten Version der Plattform für die vereinbarte Anzahl an berechtigen Nutzern über das Internet unter der URL www.audiorella-data.com mittels Zugriff durch einen Web-Browser.
(2) Der Provider gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Plattform während der Dauer des Vertragsverhältnisses und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten.
(3) Der Provider ermöglicht dem Kunden, Import, Aufbereitung und statistische Auswertung von Daten, die von unterstützten Datenquellen, wie z.B. Spotify, YouTube oder aus dem eigenen Podcast-Hosting des Providers importiert werden, oder durch Verwendung eines Prefixes beim Podcast Hoster des Kunden selbst erhoben werden. Die vorstehende Beispielsaufzählung begründet – soweit nicht einzelvertraglich anderweitig vereinbart – keinen Anspruch auf die Unterstützung einer konkreten Datenquelle. Die Unterstützung kann aus vom Provider unabhängigen Gründen, bspw. Aufhebung der Schnittstelle durch Betreiber der einzelnen Datenquellen unterbrochen werden.
(4) Der Provider kann, ohne hierzu verpflichtet zu sein, die Plattform jederzeit aktualisieren oder weiterentwickeln und insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen.
(5) Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet der Provider, soweit nicht einzelvertraglich schriftlich vorgesehen, nicht.
(6) Der Provider wird die Plattform regelmäßig warten und den Kunden über etwaige hiermit verbundene Einschränkungen rechtzeitig informieren. Die Wartung wird regelmäßig außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Kunden durchgeführt, es sei denn, aufgrund zwingender Gründe muss eine Wartung zu einer anderen Zeit vorgenommen werden.
(7) Der Provider wird dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Daten vornehmen. Den Provider treffen jedoch keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich der Daten. Für eine ausreichende Sicherung seiner Zugänge ist der Kunde verantwortlich.
§ 4. Nutzungsumfang und -rechte
(1) Eine physische Überlassung der Plattform an den Kunden, Überlassung von Binär-, Quellencode-, oder Konfigurationsdaten erfolgt nicht.
(2) Der Kunde erhält an der jeweils aktuellsten Version der Plattform für die einzelvertraglich festgelegte Anzahl an Nutzern einfache, d.h. nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Rechte, die Plattform mittels Zugriff über einen Browser nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen zu nutzen.
(3) Der Kunde darf die Plattform nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal oder die dem Provider mitgeteilten Partnerunternehmen nutzen.
§ 5. Support
Soweit nicht einzelvertraglich anderweitig vereinbart empfängt und beantwortet der Provider die Support-Anfragen des Kunden per E-Mail an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.
§ 6. Service Levels; Störungsbehebung
(1) Der Provider gewährt eine Gesamtverfügbarkeit der Plattform von mindestens 99% monatlich.
(2) Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden, analytische Funktionen der Plattform zu nutzen. Die Ausfälle der Import-Möglichkeiten wegen der vom Provider unabhängigen Gründen, bspw. Störungen von Schnittstellen der einzelnen Datenquellen, zählen nicht gegen die Gesamtverfügbarkeitszeit der Plattform. Wartungszeiten sowie Zeiten der Störung unter Einhaltung der Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Plattform. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente des Providers maßgeblich.
(3) Der Kunde hat Störungen unverzüglich an den Provider zu melden. Eine Störungsmeldung und -behebung ist Montag bis Freitag (ausgenommen bundesweite Feiertage) zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr gewährleistet (Servicezeiten).
(4) Schwerwiegende Störungen (die Nutzung der Plattform insgesamt oder eine Hauptfunktion der Plattform ist nicht möglich) wird der Provider auch außerhalb der Servicezeiten spätestens binnen 2 Stunden ab Eingang der Meldung der Störung – sofern die Meldung innerhalb der Servicezeiten erfolgt – beheben (Behebungszeit). Sofern absehbar ist, dass eine Behebung der Störung nicht innerhalb dieser Zeitspanne möglich ist, wird er dem Kunde hierüber unverzüglich informieren und die voraussichtliche Überschreitung der Zeitspanne mitteilen.
(5) Sonstige erhebliche Störungen (Haupt- oder Nebenfunktionen der Plattform sind gestört, können aber genutzt werden; oder andere nicht nur unerhebliche Störungen) werden spätestens binnen 12 Stunden innerhalb der Servicezeiten behoben (Behebungszeit).
(6) Die Beseitigung von unerheblichen Störungen liegt im Ermessen des Providers.
§ 7. Pflichten des Kunden
Der Kunde hat die ihm übermittelten Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Kunde trägt hat dafür Sorge zu tragen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff ist dem Provider unverzüglich mitzuteilen.
§ 8. Haftung
(1) Die Provider haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung gemäß dem vorstehenden Absatz haftet der Provider bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen einzelvertraglich eventuell übernommener Garantien.
(4) Die vorgesehenen Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten von Mitarbeitern, Vertretern und Organen des Providers.
§ 9. Rechte und Ansprüche Dritter
(1) Der Kunde wird den Provider unverzüglich über Ansprüche von Dritten, die diese aufgrund der Nutzung der Plattform gegen den Kunden geltend machen, informieren. Der Kunde wird dem Provider auf erste Aufforderung sämtliche erforderlichen Vollmachten erteilen und Befugnisse einräumen, um solche in Verbindung mit der Nutzung der Plattform stehenden Ansprüche abzuwehren.
(2) Die vorstehende Klausel begründet keinen Anspruch des Kunden gegen den Provider auf Freistellung von oder Verteidigung gegen Ansprüche Dritter.
(3) Der Kunde sichert zu, dass die auf die Server des Providers importierten Daten sowie dessen Nutzung und Bereitstellung durch den Provider, nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen. Der Kunde wird den Provider von Ansprüchen, die Dritte aufgrund eines Verstoßes gegen diese Ziffer geltend machen, auf erstes Anfordern freistellen.
§ 10. Vergütungs- und Zahlungsbedingungen
Die Höhe der Entgelte für die Leistungen des Providers, sowie sonstige Vergütungs- und Zahlungsbedingungen und die Ausstellung der Rechnungen unterliegen der einzelvertraglichen Vereinbarung.
§ 11. Vertragslaufzeit und Beendigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Der Vertrag mit Monats-Abo kann, soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart, von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
(3) Der Vertrag mit Jahres-Abo kann, soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart, von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf des Jahres-Abos gekündigt werden.
(4) Wird von den vorstehenden Kündigungsfristen kein Gebraucht gemacht, so verlängert sich der Vertrag um die entsprechende Monats- oder Jahres-Abo-Periode.
(5) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform.
(6) Der Provider wird sämtliche auf seinen Servern verbleibenden Daten des Kunden 30 Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen.
§ 12. Datenschutz; Geheimhaltung
(1) Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.
(2) Sofern und soweit der Provider im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden hat, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen und diesem Vertrag als Anlage beifügen. In diesem Fall wird der Provider die entsprechenden personenbezogenen Daten allein nach den dort festgehaltenen Bestimmungen und nach den Weisungen des Kunden verarbeiten.
(3) Der Provider verpflichtet sich, über alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnissen), die er im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Durchführung erfährt, Stilschweigen zu bewahren und diese nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben oder auf sonstige Art zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind dabei solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Provider gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist.
§ 13. Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien werden solche Regelungen durch wirksame und durchführbare Regelungen ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss möglichst gleichkommen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht).
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München.